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Durch eine
Fahrzeugbewertung werden der Wiederbeschaffungswert, der
Veräußerungswert (nach § 9 des Bundesbewertungsgesetzes), der
Händler-Einkaufswert oder der Händler-Verkaufswert ermittelt. Im Zuge
einer Bewertung werden alle wertbeeinflussenden Faktoren
(z. B. Zubehör, Pflegezustand usw.) und auch die örtliche Marktlage
berücksichtigt.
Eine Fahrzeugbewertung wird oftmals erforderlich, wenn ein Firmenfahrzeug
dem Betriebsvermögen entnommen werden soll. Der Wert des Fahrzeuges wird
dem Finanzamt hierdurch nachgewiesen.
Eine verstärkte Nachfrage besteht auch nach Oldtimer-Bewertungen. Solche Bewertungen
dienen dem Nachweis des Zustandes und des
Fahrzeugwertes. Der Zustand der einzelnen Baugruppen und Bauteile des
Oldtimers (Karosserie, Chromteile, Scheiben, Sitze, Innenverkleidungen,
Bodenbeläge....) wird detailliert festgehalten. In die Bewertung fließen
die Qualität der Restaurierungsarbeiten (Originalteile?), der technische
Zustand, die Seltenheit und die Beliebtheit des Fahrzeuges mit ein. Oftmals wird eine
Bewertung von Versicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages
gefordert.
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