Punkte-Katalog

 

Verstöße gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) können als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen als Straftat geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld bis zu 35,-- € oder einem Bußgeld ab  40,-- € belegt. 

Schwerere Verstöße, wie z. B. Trunkenheit im Verkehr, stellen eine Straftat dar. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und ein Strafbefehl erlassen wird.

In der folgenden Auflistung ist das Verwarnungsgeld schwarz und das Bußgeld rot dargestellt (Auszug aus dem Bußgeldkatalog, nicht vollständig, Stand 01. Februar 2009).

Sofern durch den Tatbestand eine Gefährdung oder Sachbeschädigung (Unfall) hinzukommt, werden die Regelsätze erhöht.

Tatbestand

Regelsatz

Punkte

Fahrverbot

Halten und Parken
Halteverbot missachtet
- mit Behinderung
10,-- € 
15,-- € 
Parkverbot missachtet
- mit Behinderung
länger als 1 Stunde ohne Behinderung
länger als 1 Stunde mit Behinderung
15,-- € 
25,-- € 
25,-- € 
35,-- € 
Halten in zweiter Reihe
- mit Behinderung
Parken in zweiter Reihe
- mit Behinderung
15,-- € 
20,-- € 
20,-- € 
25,-- € 
Höchstparkdauer überschritten
bis zu 30 Minuten
bis zu 1 Stunde
bis zu 2 Stunden
bis zu 3 Stunden
länger als 3 Stunden

5,-- € 
10,-- € 
15,-- € 
20,-- € 
25,-- € 
Parken auf Behindertenparkplätzen 35,-- € 
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35,-- € 
Überholen
innerorts rechts überholen 30,-- € 
außerorts rechts überholen 100,-- €  3
überholen mit zu geringem Seitenabstand 30,-- € 
beim Überholtwerden beschleunigen 30,-- € 
überholen bei unklarer Verkehrslage
zusätzlich Überholverbot missachtet
zus. Gefährdung
zus. Sachbeschädigung
100,-- € 
150,-- € 
250,-- € 
300,-- € 
3
4
4
4


1 Monat
1 Monat
Überholverbot missachten 70,-- €  1
Bereifung
Mindestprofiltiefe unterschritten 50,-- €  3
Öffentliche Verkehrsmittel, Busse
Anfahren von Haltestelle nicht ermöglicht 5,-- € 
Missachtung des Überholverbotes von Bussen mit Warnblinklicht beim Anfahren der Haltestelle 40,-- €  1
Gurte, Kindersitze, Schutzhelme
Sicherheitsgurt nicht angelegt 30,-- € 
Kindersitz nicht verwendet 30,-- € 
Kind ohne jede Sicherung befördert 40,-- €  1
Schutzhelm nicht getragen 15,-- € 
Unfall
als Beteiligter Verkehr nicht gesichert 30,-- €  
Geschwindigkeitsüberschreitung

Pkw (nicht Lkw oder andere)
bis 10 km/h außerorts
bis 10 km/h innerorts
11 - 15 km/h außerorts
11 - 15 km/h innerorts
16 - 20 km/h außerorts
16 - 20 km/h innerorts
21 - 25 km/h außerorts
21 - 25 km/h innerorts
26 - 30 km/h außerorts
26 - 30 km/h innerorts
31 - 40 km/h außerorts
31 - 40 km/h innerorts
41 - 50 km/h außerorts
41 - 50 km/h innerorts
51 - 60 km/h außerorts
51 - 60 km/h innerorts
61 - 70 km/h außerorts
61 - 70 km/h innerorts
über 70 km/h außerorts
über 70 km/h innerorts


10,-- € 
15,-- € 
20,-- € 
25,-- € 
30,-- € 
35,-- € 

70,-- € 
80,-- € 
80,-- € 
100,-- € 
120,-- € 
160,-- € 
160,-- € 
200,-- € 
240,-- € 
280,-- € 
440,-- € 
480,-- € 
600,-- € 
680,-- € 







1
1
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
4












1 Monat
1 Monat
1 Monat
1 Monat
2 Monate
2 Monate
3 Monate
3 Monate
3 Monate
Dichtes Auffahren / Abstand
bei Geschwindigkeit bis 80 km/h
bei Geschwindigkeit über 80 km/h:
weniger als 5/10 
weniger als 4/10 
weniger als 3/10 
weniger als 2/10 
weniger als 1/10 
des halben Tachowertes

25,-- € 

75,-- € 
100,-- € 
160,-- € 
240,-- € 
320,-- € 



1
2
3
4
4




1 Monat,
2 Monate,
3 Monat, wenn über 100 km/h
bei Geschwindigkeit über 130 km/h:
weniger als 5/10 
weniger als 4/10 
weniger als 3/10 
weniger als 2/10 
weniger als 1/10 
des halben Tachowertes


100,-- € 
180,-- € 
240,-- € 
320,-- € 
400,-- € 


2
3
4
4
4



1 Monat
1 Monat 
Vorfahrt
Vorfahrt nicht beachtet mit wesentlicher Behinderung
25,-- € 
Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung 100,-- €  3
Telefon
Mobiltelefon verbotswidrig benutzt 40,-- €  1
Mobiltelefon als Radfahrer verbotswidrig benutzt 25,-- € 
Ladung
Ladung ragt unzulässig über das Fahrzeug hinaus
20,-- € 
Ladung nicht ausreichend gesichert 50,-- €  1
Ladung nicht ausreichend gesichert mit Gefährdung 75,-- €  3
Überschreiten der zul. Achslast oder des zul. Gesamtgewichts, bei Kfz. bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht:
mehr als 5 %
mehr als 10 %
mehr als 15 %
mehr als 20 %
mehr als 25 %
mehr als 30 %

bei Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Kfz. mit Anh. über 2 t zGG:
2 bis 5 %
mehr als 5 %
mehr als 10 %
mehr als 15 %
mehr als 20 %
mehr als 25 %
mehr als 30 %



10,-- € 
30,-- € 
35,-- € 
95,-- € 
140,-- € 
235,-- € 



30,-- € 
80,-- € 
110,-- € 
140,-- € 
190,-- € 
285,-- € 
380,-- € 






3
3
3




1
1
1
3
3
3
Rotlichtverstoß
Einfacher Verstoß 90,-- €  3
zusätzlich mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
200,-- € 

4

1 Monat
länger als 1 Sekunde rot 200,-- €  4 1 Monat
zusätzlich mit Gefährdung
zusätzlich mit Sachbeschädigung
    320,-- € 
360,-- € 
4
4
1 Monat
1 Monat
Alkohol / Drogen
Fahren mit 0,3 oder mehr Promille
- bei Unfall oder Fahrunsicherheit
0,-- €
Geld oder

Freiheits-strafe  
7 Entzug
Fahren mit 0,5 oder mehr Promille
- bei Wiederholung
- bei mehrfacher Wiederholung
- bei Unfall oder Fahrunsicherheit
500,-- €  
1000,-- €  
1500,-- €  
Geld oder
Freiheits-strafe 
4
4
4
7
1 Monat
3 Monate
3 Monate
Entzug
Fahren mit 1,1 oder mehr Promille
- bei Unfall oder Fahrunsicherheit
Geld oder
Freiheits-strafe
7 Entzug
Fahren unter Drogeneinfluss
- bei Wiederholung
- bei mehrfacher Wiederholung
 500,-- €  
 1000,-- €  
1500,-- €  
4
4
4
1 Monat
3 Monate
3 Monate
Hauptuntersuchung (Pkw, Krafträder und sonstige Kfz.)
Fristüberschreitung mehr als 2 Monate 15,-- € 
Fristüberschreitung mehr als 4 Monate 25,-- € 
Fristüberschreitung mehr als 8 Monate 40,-- €  2
Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Lkw, Busse und andere Kfz., für die Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben sind)
Fristüberschreitung bis zu 2 Monate 15,-- € 
Fristüberschreitung mehr als 2 Monate 25,-- € 
Fristüberschreitung mehr als 4 Monate 40,-- €  1
Fristüberschreitung mehr als 8 Monate 75,-- €  2
Abgasuntersuchung
Fristüberschreitung mehr als 2 Monate 15,-- € 
Fristüberschreitung mehr als 8 Monate 40,-- €  1
Straftaten

Tatbestand

Freiheitsstrafe bis 
(oder Geldstrafe)

Punkte

Straßenverkehrsgefährdung bis 5 Jahre 7
Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel bis 1 Jahre 7
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  bis 3 Jahre 7
selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
bis 1 Jahre

6
Kennzeichen-Missbrauch bis 1 Jahre 6
selbst fahren oder fahren lassen mit unversichertem Kfz. oder Anhänger
bis 1 Jahre

6
unterlassene Hilfeleistung bis 1 Jahre 5
Nötigung
- in besonders schweren Fällen
bis 3 Jahre
bis 5 Jahre
5
5
fahrlässige Tötung bis 5 Jahre 5
fahrlässige Körperverletzung bis 5 Jahre 5
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
bis 5 Jahre

5
Tilgungszeiten für Punkte
Für die einzelnen Verkehrsverstöße gelten unterschiedliche Tilgungsfristen. Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) werden nach 2 Jahren gelöscht, wenn es in dieser Frist nicht zu neuen Verstößen gekommen ist. Bei einer Verurteilung wegen Verkehrsstrafsachen zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten beträgt die Frist 5 Jahre. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten werden die Punkte erst nach 10 Jahren getilgt.

Allgemeine Tipps:
Punktesammler bekommen die Chance, ihren Kontostand zu verringern. So gibt es bei 8 bis 13 Punkten eine Verwarnung und das Angebot, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Bei 14 bis 17 Punkten wird das Seminar angeordnet. bei einem Kontostand bis zu 8 Punkten gibt es für die Teilnahme einen Abzug von 4 Punkten, bei 9 bis 13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen.
Verkehrssünder mit 14 bis 17 Punkten bekommen einen Abzug von 2 Punkten, wenn sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Bei 18 Punkten wird der Führerschein eingezogen. Der Kontostand in Flensburg lässt sich kostenlos beim KBA und den Führerscheinstellen in den Bürgerämtern überprüfen.

Der komplette Verwarnungs- und Bußgeldkatalog ist im Buchhandel z. B. erhältlich unter der ISBN-Nr. 3 423 050 152 (dtv-Verlag, "Straßenverkehrsrecht")

 
alle Angaben ohne Gewähr

Hier können Sie den kompletten Bußgeldkatalog in der gesamten Fassung als PDF-Datei (413 kb) herunterladen oder ansehen.

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Den kompletten Bußgeldkatalog des BMVBW finden Sie hier: -- > Bußgeldkatalog - Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen