Kfz.-Prüfstelle in Feuchtwangen

 

Im April 2002 hat die GTÜ-Prüfstelle in der Aichenzeller Straße 7 für Fahrzeugprüfungen aller Art die Pforten geöffnet. In der Region ist das Ingenieurbüro Ladenburger - bereits seit 1995 mit Hauptsitz in Dinkelsbühl vertreten - bestens eingeführt.

Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung mbH) führen die Prüfingenieure ab sofort in Feuchtwangen Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU) sowie Änderungsabnahmen (z.B. bei Anhängerkupplungen, Tieferlegung etc.) durch und erteilen nach erfolgreicher Abnahme die Prüfplakette.

Als weitere Dienstleistungssegmente bietet das kompetente Sachverständigenteam Schadensgutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden, Bewertungen, Unfallrekonstruktionen und Gutachten über Kfz.-Lackierungen an.

Die große Prüfhalle ist mit modernsten technischen Geräten für eine qualitativ hochwertige Fahrzeugprüfung ausgestattet. Zwei Prüfstraßen stehen zur Verfügung: eine für Pkw und eine für Lkw mit Grube und Rollenprüfstand. Schnell, freundlich und zuverlässig werden an der neuen Prüfstelle alle Arbeiten getreu der GTÜ-Maxime "Mehr Service für Sicherheit" durchgeführt - darauf legen Firmeninhaber und Mitarbeiter größten Wert. 

Im Empfangsraum ist der Kunde König. Während das Fahrzeug  von den Prüfingenieuren durchgecheckt wird, kann sich der Kunde bei der Lektüre einer Zeitschrift und einem Getränk entspannen. Am Ende der Fahrzeugprüfung erhält der Kunde dann den gedruckten Klartextbericht, der ihn in verständlichen Worten über das Prüfungsergebnis aufklärt. Mit dem von der GTÜ selbst entwickelten EDV-Programm "EGUB" herrscht sofort Klarheit, denn die unübersichtlichen Strichcodeberichte früherer Zeiten gehören für GTÜ-Kunden der Vergangenheit an.

Unsere Öffnungszeiten:
 
Montag bis Freitag   8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
 
Jeden ersten und letzten Samstag im Monat:
    9.00 - 12.00 Uhr
 
Tel.    0 98 52 - 90 83 70
FAX   0 98 51 - 90 83 71


 
 

Entwicklung der technischen Fahrzeugmängel

Wie wichtig es ist, ein gebrauchtes Auto vor dem Kauf genauestes 
zu prüfen, zeigt
eine Erhebung der Technischen Prüfstellen. 

Im Jahre 2000 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 21.963.229 Millionen Kraftfahrzeuge zur amtlich vorgeschriebenen Hauptunter- suchung nach: § 29 StVO bei Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen vorgeführt. Davon führte 
die GTÜ 2.057.359 Hauptuntersuchungen durch. Von diesen rund 
2 Millionen Fahrzeugen waren ca. 49% ohne erkennbare Mängel, 
die andere Hälfte war mit Mängel behaftet. 1.286 Fahrzeuge waren verkehrsunsicher, sie durften den Prüfort nur noch abgeschleppt oder verladen verlassen. 17,3% der Fahrzeuge wiesen "erhebliche Mängel" auf und mussten sofort einer Reparatur zugeführt werden. Weitere 34% der Fahrzeuge besaßen Mängel, die zwar eine Weiterfahrt und Zuteilung der amtlichen Prüfplakette zuließen, welche aber unmittelbar zu beseitigen waren, so genannte "geringe Mängel". Bei der Betrachtung der Mängelschwerpunkte ergibt sich eine  Konzentration in den Bereichen der Bremsanlage, der licht- technischen Einrichtungen sowie bei umweltrelevanten Bauteilen. Festgestellt werden kann, dass im Bereich der Bremsanlage in den letzten Jahren ein kontinuierlicher Zuwachs der Mängelhäufigkeit zu erkennen ist. Im Bereich der Baugruppe der lichttechnischen Einrichtungen liegt der Anteil der festzustellenden Mängel seit 
Jahren ungefähr gleich bei 21 %. Wegen einer Neuordnung der Mängelgruppe für umweltrelevante Fahrzeugmängel sind diese mit den Aufzeichnungen der letzten Jahre leider nichtvergleichbar.  
Die starke Mängelhäufigkeit im Bereich der Bremsanlage ist offensichtlich deshalb zu verzeichnen, weil der Pflege- und Wartungsaufwand von den Fahrzeughaltern erheblich vernachlässigt wird. Dies führt die GTÜ darauf zurück, dass in den vergangenen Jahren die Wartungsintervalle der Fahrzeuge immer länger wurden, die Fahrzeuge somit immer weniger Werkstattkontakte haben und 
oft die Autofahrer versuchen, beim Wartungsaufwand zu "sparen". Die GTÜ leitet hieraus vor allem bei älteren Fahrzeugen eine potenzielle Gefährdung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen ab. Bei der Betrachtung der Verteilung der Mängelhäufigkeit über das Fahrzeugalter fällt ein extremer Zuwachs ab dem 7. Jahr nach der Erstzulassung auf. Diese älteren Fahrzeuge werden häufig von Fahranfängern benutzt. Ab dem 7. Jahr nach Erstzulassung ist auch eine erhebliche Steigerung des Anteils unfallursächlicher technischer Mängel fest zu stellen. Die Kombination aus jungen Fahrern, überdurchschnittlich vielen "erheblichen Mängeln" insbesondere im Bereich des Fahrwerks und der Bremsanlage ergibt aus Sicht der GTÜ insgesamt eine hochbrisante Mischung für die Verkehrssicherheit in Deutschland.

 

Hauptuntersuchung

 

Grundlage ist der § 29 der StVZO (Straßenverkehrszulassungs- ordnung). Es wird eine Sicht-, Funktions- und  Wirkungsprüfung durchgeführt. Demontagearbeiten werden nicht vorgenommen. Im Wesentlichen werden folgende Bauteile überprüft:

Bremsen, Lenkung, Räder, Fahrwerk, Karosserie, Beleuchtung, Abgasanlage, Scheiben, Spiegel, Ausrüstungen.

Das sollten Sie zur Prüfung Ihres Pkw mitbringen:

  • Fahrzeugschein (bei abgemeldetem Fahrzeug den
    Fahrzeugbrief)
  • AU-Bescheinigung
  • Gutachten (ABE oder EG-Typgenehmigung) von Anbauteilen wie z. B. Anhängerkupplung oder Sonderräder, sofern diese nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind
  • Bei Nachuntersuchung: den vorangegangenen Prüfbericht der Hauptuntersuchung

Das können Sie selbst überprüfen:

  • Standlicht
  • Abblendlicht, Fernlicht
  • Blinker, Warnblinkanlage
  • Schlussleuchten, Bremsleuchten
  • Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenleuchten,
    Nebelschlussleuchte
  • Hupe
  • Scheibenwischer
  • Außen- und Innenspiegel
  • Reifen-Profiltiefe mindestens 1,6 mm
  • Ist die Reifengröße zulässig?
  • AU (Abgasuntersuchung) schon durchgeführt?
  • Verbandskasten und Warndreieck vorhanden?

Das Untersuchungsergebnis wird in einem schriftlichen Untersuchungsbericht dokumentiert. Im Falle von Unklarheiten erläutern wir Ihnen gerne den Befund. Sollten Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt worden sein, müssen diese umgehend beseitigt werden. Dies betrifft auch geringe Mängel, bei denen keine Nachuntersuchung angeordnet wurde.

Für eine eventuelle Nachuntersuchung haben Sie einen Monat Zeit. Fällt der letzte Tag dieser Frist nicht auf einen Werktag, so endet die Frist am darauffolgenden Werktag. Danach ist eine erneute Hauptuntersuchung erforderlich.

Neu ist, dass der HU-Bericht (Hauptuntersuchungsbericht) bis zur nächsten HU aufbewahrt werden muss. Kann der HU-Bericht z. B. auf Verlangen der Polizei nicht vorgewiesen werden, so muss der Fahrzeughalter auf eigene Kosten eine Zweitschrift beschaffen oder eine neue HU durchführen lassen.

Seit dem 01. Dezember 1999 werden "überzogene Prüfplaketten" auf den Fälligkeitsmonat zurückdatiert. 

Prüffristen für Hauptuntersuchungen (HU) in Monaten: 

Fahrzeugart HU
Pkw erstmalig nach Erstzulassung

36

Pkw weitere Untersuchungen

24

Pkw zur Personenbeförderung bis 8 Fahrgastplätze 12
Kraftrad 24
Zugmaschinen (Ackerschlepper) bis 40 km/h 24
Lkw, Zugmaschinen über 3,5 t zul. Gesamtmasse, über 40 km/h 12
Kraftomnibusse über 8 Fahrgastplätze 12
Anhänger bis 0,75 t oder ohne Bremsanlage erstmalig nach Erstzulassung 36
Anhänger bis 0,75 t oder ohne Bremsanlage weitere Untersuchungen 24
Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t zul. Gesamtmasse 24
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtmasse 12