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Kfz.-Prüfstelle in Feuchtwangen |
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Im April 2002 hat die GTÜ-Prüfstelle in der Aichenzeller Straße 7 für Fahrzeugprüfungen aller Art die Pforten geöffnet. In der Region ist das Ingenieurbüro Ladenburger - bereits seit 1995 mit Hauptsitz in Dinkelsbühl vertreten - bestens eingeführt. Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung mbH) führen die Prüfingenieure ab sofort in Feuchtwangen Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU) sowie Änderungsabnahmen (z.B. bei Anhängerkupplungen, Tieferlegung etc.) durch und erteilen nach erfolgreicher Abnahme die Prüfplakette. Als weitere Dienstleistungssegmente bietet das kompetente Sachverständigenteam Schadensgutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden, Bewertungen, Unfallrekonstruktionen und Gutachten über Kfz.-Lackierungen an. Die große Prüfhalle ist mit modernsten technischen Geräten für eine qualitativ hochwertige Fahrzeugprüfung ausgestattet. Zwei Prüfstraßen stehen zur Verfügung: eine für Pkw und eine für Lkw mit Grube und Rollenprüfstand. Schnell, freundlich und zuverlässig werden an der neuen Prüfstelle alle Arbeiten getreu der GTÜ-Maxime "Mehr Service für Sicherheit" durchgeführt - darauf legen Firmeninhaber und Mitarbeiter größten Wert. Im Empfangsraum ist der Kunde König. Während das Fahrzeug von den Prüfingenieuren durchgecheckt wird, kann sich der Kunde bei der Lektüre einer Zeitschrift und einem Getränk entspannen. Am Ende der Fahrzeugprüfung erhält der Kunde dann den gedruckten Klartextbericht, der ihn in verständlichen Worten über das Prüfungsergebnis aufklärt. Mit dem von der GTÜ selbst entwickelten EDV-Programm "EGUB" herrscht sofort Klarheit, denn die unübersichtlichen Strichcodeberichte früherer Zeiten gehören für GTÜ-Kunden der Vergangenheit an. |
| Unsere Öffnungszeiten: |
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| Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| 13.00 - 17.00 Uhr |
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| Jeden ersten und letzten Samstag im Monat: | |
| 9.00 - 12.00 Uhr |
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Tel. 0 98 52 -
90 83 70 FAX 0 98 51 - 90 83 71 |
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Entwicklung der technischen Fahrzeugmängel |
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Wie
wichtig es ist, ein gebrauchtes Auto vor dem Kauf genauestes Im
Jahre 2000 wurden
in der Bundesrepublik Deutschland 21.963.229 Millionen Kraftfahrzeuge
zur amtlich vorgeschriebenen Hauptunter- suchung nach: § 29
StVO
bei Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen
vorgeführt. Davon führte |
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Hauptuntersuchung |
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Grundlage ist der § 29 der StVZO (Straßenverkehrszulassungs- ordnung). Es wird eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung durchgeführt. Demontagearbeiten werden nicht vorgenommen. Im Wesentlichen werden folgende Bauteile überprüft: Bremsen, Lenkung, Räder, Fahrwerk, Karosserie, Beleuchtung, Abgasanlage, Scheiben, Spiegel, Ausrüstungen. Das sollten Sie zur Prüfung Ihres Pkw mitbringen:
Das können Sie selbst überprüfen:
Das Untersuchungsergebnis wird in einem schriftlichen Untersuchungsbericht dokumentiert. Im Falle von Unklarheiten erläutern wir Ihnen gerne den Befund. Sollten Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt worden sein, müssen diese umgehend beseitigt werden. Dies betrifft auch geringe Mängel, bei denen keine Nachuntersuchung angeordnet wurde. Für eine eventuelle Nachuntersuchung haben Sie einen Monat Zeit. Fällt der letzte Tag dieser Frist nicht auf einen Werktag, so endet die Frist am darauffolgenden Werktag. Danach ist eine erneute Hauptuntersuchung erforderlich. Neu ist, dass der HU-Bericht (Hauptuntersuchungsbericht) bis zur nächsten HU aufbewahrt werden muss. Kann der HU-Bericht z. B. auf Verlangen der Polizei nicht vorgewiesen werden, so muss der Fahrzeughalter auf eigene Kosten eine Zweitschrift beschaffen oder eine neue HU durchführen lassen. Seit dem 01. Dezember 1999 werden "überzogene Prüfplaketten" auf den Fälligkeitsmonat zurückdatiert. Prüffristen für Hauptuntersuchungen (HU) in Monaten: |
| Fahrzeugart | HU |
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| Pkw erstmalig nach Erstzulassung |
36 |
| Pkw weitere Untersuchungen |
24 |
| Pkw zur Personenbeförderung bis 8 Fahrgastplätze | 12 |
| Kraftrad | 24 |
| Zugmaschinen (Ackerschlepper) bis 40 km/h | 24 |
| Lkw, Zugmaschinen über 3,5 t zul. Gesamtmasse, über 40 km/h | 12 |
| Kraftomnibusse über 8 Fahrgastplätze | 12 |
| Anhänger bis 0,75 t oder ohne Bremsanlage erstmalig nach Erstzulassung | 36 |
| Anhänger bis 0,75 t oder ohne Bremsanlage weitere Untersuchungen | 24 |
| Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t zul. Gesamtmasse | 24 |
| Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtmasse | 12 |