Unfall? Immer Gutachten!

Unfall? Immer Gutachten!

Gutachten - Warum?

Schaden - was tun?

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Ing.-Büro Ladenburger - als zuverlässiger und neutraler Partner bekannt!

Freundlichkeit und Kompetenz bei der Erstellung eines Schadensgutachtens werden beim Ing.-Büro Ladenburger groß geschrieben. Das Unternehmen ist als zuverlässiger und neutraler Partner bekannt. Neben der Erstellung von Unfall-Schadensgutachten werden auch Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften erstellt.
Das Ing.-Büro Ladenburger bietet Unterstützung, sofern von Versicherern im Schadensfall unberechtigte Kürzungen vorgenommen werden.

"Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das recht sich einen Sachverständigen seiner Wahl auszusuchen."

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte und ziehen Sie immer einen neutralen Gutachter zu Rate.

 
Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie in eigenem Interesse folgende Punkte beachten:
  • Der Geschädigte hat das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Das Gutachten ist erstattungspflichtig, sofern kein Bagatellschaden (unter ca. 750,-- €) vorliegt.
  • Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  • Halten sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, insbesondere wenn Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Das Interesse des Versicherers liegt in einer möglichst kostengünstigen Reparatur, häufig zum Nachteil des Geschädigten.
  • Die Höhe einer eventuellen Wertminderung kann erst durch ein Gutachten belegt werden.
  • Zum Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  • Die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
  • Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte – lassen Sie ein neutrales Gutachten erstellen!