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 Schaden-was tun?

Wer Opfer eines unverschuldeten Unfalls geworden ist, sollte bei der Schadensregulierung auf folgende Punkte achten: 

  • Die Wahl der Werkstatt und eines Sachverständigen ist frei.
  • Die Kosten des Gutachtens muss die gegnerische Versicherung tragen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (Schadenhöhe über ca. 750,-- €).
  • Gleiches gilt für die Anwaltshonorare.
  • Es besteht in der Regel Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten oder auf die Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturzeit bzw. bis zum Kauf eines neuen Autos, wenn es zum Totalschaden kam.
  • Auch bei über fünf Jahre alten Autos darf Wertminderung in Anspruch genommen werden, die von einem unabhängigen Sachverständigen zu ermitteln ist. 
  • Der Unfallwagen darf zu jenem Restwert verkauft werden, der im Gutachten ermittelt worden ist.
  • Höhere Restwertangebote müssen nicht abgewartet werden.
  • Schadensersatz in Höhe der im Gutachten festgelegten Summe ist auch bei fiktiver Abrechnung zu leisten, das heißt, wenn der Wagen gar nicht oder nur notdürftig repariert wird.
  • Es ist vor allem bei größeren Schäden ratsam, sich sofort nach dem Unfall Rechtsbeistand zu sichern.
 

Eine Information des BVSK