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Schaden-was
tun?
Wer Opfer eines unverschuldeten Unfalls
geworden ist, sollte bei der Schadensregulierung auf folgende Punkte
achten:
- Die
Wahl der Werkstatt und eines Sachverständigen ist frei.
- Die
Kosten des Gutachtens muss die gegnerische Versicherung tragen,
sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.
- Gleiches
gilt für die Anwaltshonorare.
- Es
besteht in der Regel Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten
oder auf die Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung während
der Reparaturzeit bzw. bis zum Kauf eines neuen Autos, wenn es zum
Totalschaden kam.
- Bei
bis zu fünf Jahren alten Autos darf Wertminderung in Anspruch
genommen werden, die von einem unabhängigen Sachverständigen zu
ermitteln ist.
- Der
Unfallwagen darf zu jenem Restwert verkauft werden, der im
Gutachten ermittelt worden ist.
- Höhere
Restwertangebote müssen nicht abgewartet werden.
- Schadensersatz
in Höhe der im Gutachten festgelegten Summe ist auch bei fiktiver
Abrechnung zu leisten, das heißt, wenn der Wagen gar nicht oder
nur notdürftig repariert wird.
- Es
ist vor allem bei größeren Schäden ratsam, sich sofort nach dem
Unfall Rechtsbeistand zu sichern.
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